HIV ist längst zu einer behandelbaren chronischen Erkrankung geworden und die Mehrheit der Menschen mit HIV steht fest im Berufsleben. So wie beispielsweise auch viele Rheumatiker_innen und Menschen mit Multipler Sklerose. Doch wie offen können sie am Arbeitsplatz mit ihrer Erkrankung umgehen? Erleben chronisch Erkrankte in gleichem Maße Unterstützung oder erleben sie Diskriminierung? Das Ergebnis einer Umfrage in Nordrhein-Westfalen liefert eindrückliche Ergebnisse. Stephan Gellrich hat das Projekt für die Aidshilfe NRW begleitet.
So manche Vorurteile und veraltete Vorstellungen von HIV sind immer noch nicht überwunden. Die gute Nachricht aber: HIV-positive Menschen können ohne Einschränkungen am Arbeitsleben teilnehmen und eine ganze Reihe von Urteilen schützt sie vor Diskriminierung und sichert ihre Rechte. Aber auch Arbeitgeber_innen und Gewerkschaften zeigen mehr und mehr Flagge: Positiv arbeiten ist das Selbstverständlichste der Welt.
Polizeioberkommissar Marco Klingberg ist nicht nur der offizielle Ansprechpartner für gleichgeschlechtliche Lebensweisen im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg, sondern auch Landesvorsitzender des Verbands lesbischer und schwuler Polizeibediensteter (VelsPol). Ein Gespräch über den Umgang der Polizei mit HIV-positiven Bewerber_innen und Kolleg_innen und der viel kritisierten „Polizeidienstvorschrift 300“.
Immer wieder werden Berater_innen in Aidshilfen mit Datenschutzverletzungen im Kontext von HIV konfrontiert. Sich im Dschungel von Vorschriften und Gesetzen zurechtzukommen, ist nicht leicht. Die neue Expertise „Datenschutz und HIV - Eine praktische Anleitung für die Beratungspraxis“ kann hier Abhilfe schaffen. Sie bietet einen gut strukturierten und aktuellen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen wie z.B.
Es ist ein Urteil mit weitreichender Signalwirkung: Das Verwaltungsgericht in Hannover hatte im Juni entschieden, dass die niedersächsische Polizeiakademie die Bewerbung eines HIV-Infizierten nicht ablehnen darf. Drei Jahre hat Christoph T.* auf diese Entscheidung warten müssen. Wie er diese Zeit erlebt hat und wiees für ihn beruflich nun weitergeht, erzählt er im Interview.
Erstmals in Deutschland besagt ein rechtskräftiges Urteil, dass Menschen mit HIV unter Therapie sowohl unter dem Gesichtspunkt des Risikos für Dritte als auch bezüglich des Erreichens der Dienstaltersgrenze polizeidiensttauglich sind.
Ein Bewerber für den Vorbereitungsdienst bei der niedersächsischen Landespolizei darf nicht aufgrund seiner – erfolgreich behandelten – HIV-Infektion als untauglich abgelehnt werden, so das Verwaltungsgericht Hannover.
Die Entscheidung fiel nach einer mündlichen Verhandlung am 18. Juli.
Das Gericht folgte dem wissenschaftlichen Gutachten eines international renommierten HIV-Experten.
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