Das ist Diskriminierung
Diskriminierung ist die Ungleichbehandlung von Menschen je nach ihrer Zugehörigkeit zu Gruppen. So erfahren zum Beispiel Menschen mit HIV, Menschen mit Kopftuch und Menschen mit Behinderung in Deutschland Diskriminierung. Das passiert durch Benachteiligung, Ausgrenzung und Beleidigung. Diskriminierung schränkt die Rechte von Personen ein und spricht ihnen die Gleichwertigkeit ab.
Es ist nicht immer leicht zu erkennen, ob jemand HIV-bezogen oder z.B. homophob, rassistisch oder behindertenfeindlich diskriminiert wird, da sich die Formen überschneiden können. Manchmal wirken mehrere Diskriminierungsformen gleichzeitig.
- Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Juristischen Schutz vor Diskriminierung bietet seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das oft auch Antidiskriminierungsgesetz genannt wird. Ziel des AGG ist es, Benachteiligungen aufgrund der Merkmale
- ethnische Herkunft oder rassistische Zuschreibungen,
- Geschlecht,
- Religion oder Weltanschauung,
- Behinderung,
- Lebensalter
- sexuelle Identität
zu verhindern oder zu beseitigen. Neben dem Schwerpunkt der Arbeitswelt betrifft das AGG auch Alltagsgeschäfte (z. B. Einkäufe, Restaurantbesuche, Bahn- und Busfahrten), den Wohnungsmarkt, die Bildung sowie Gesundheit und Pflege. Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2013 sind auch Menschen mit HIV durch das AGG geschützt.
Nicht jede Diskriminierung, die du erlebt hast, ist also auch im juristischen Sinne eine Diskriminierung. Aktuell werden weitere Merkmale als schützenswert diskutiert, zum Beispiel „sozialer Status“, „chronische Erkrankung“, „Körpergewicht“ und „Geschlechtsidentität“. Auch wir fordern eine Reform des AGG, um ein stärkeres und effektiveres Antidiskriminierungsgesetz zu bekommen.
- Warum sind auch Menschen mit HIV vom AGG geschützt?
Erkrankungen sind vom Schutz des AGG dann erfasst, „wenn sie chronisch sind und damit langfristig den Alltag der betroffenen Personen beeinflussen und die gesellschaftliche Teilhabe beeinträchtigen, also beispielsweise (…) HIV-Infektionen.“ (Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes).
- Beratung zum AGG
Die AGG-Beratungsstellen vor Ort unterstützen und beraten über rechtliche Ansprüche auf Schutz und Möglichkeiten von juristischen Verfahren, die sich aus dem AGG ergeben können.
- Beispiele für HIV-bezogene Diskriminierung
Diskriminierung kann auf drei Ebenen stattfinden: der individuellen, der institutionellen und der gesellschaftlichen.
- Individuelle Ebene: Ein HIV-positiver Bewerber wird wegen seiner Infektion nicht eingestellt.
- Institutionelle Ebene: Die Hygienebeauftragte eines Krankenhauses legt fest, dass alle HIV-positiven Patient*innen eine Extra-Toilette benutzen müssen.
- Gesellschaftliche Ebene: Frauen mit HIV, die Kinder bekommen, werden als verantwortungslos abgestempelt.
Nicht immer lassen sich die drei Ebenen so klar trennen, weil Diskriminierung oft auf mehreren Ebenen stattfindet. Aber die Einteilung kann helfen, wenn es darum geht, Gegenstrategien zu entwickeln.
Nehmen wir das zweite Beispiel: Als Mensch mit HIV bekomme ich von einer*m Krankenpfleger*in mitgeteilt, dass ich eine Extra-Toilette benutzen soll. Wenn ich erkenne, dass die Entscheidung nicht individuell getroffen wurde, sondern im Krankenhaus eine solche Regelung existiert, kann ich meine Beschwerde direkt an die*den Hygienebeauftragte*n richten. Mit dieser zielgerichteten Handlung bewirke ich wahrscheinlich mehr, als wenn ich meine Beschwerde an die*den Krankenpfleger*in richte.
Bei „Was tun gegen Diskriminierung!“ haben wir verschiedene Handlungsmöglichkeiten zusammengetragen.
„Am 19. Dezember 2013 ist in Erfurt das bislang wohl bedeutendste Urteil eines Bundesgerichts in Deutschland zum Thema „Diskriminierung von Menschen mit HIV im Arbeitsleben“ gefallen. Das Bundesarbeitsgericht (6 AZR 190/12) hat entschieden, dass die HIV-Infektion nach den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention einer Behinderung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG, auch Antidiskriminierungsgesetz genannt) gleichzusetzen ist. Ob und in welchem Umfang jemand behindert ist, richtet sich demnach nach den Barrieren, die einem Menschen von seiner Mitwelt entgegengesetzt werden und seine Teilhabe am sozialen Leben einschränken. Bei HIV bestehen diese in sozialem Vermeidungsverhalten und irrationalen Benachteiligungen. Mit diesem Urteil gilt auch für Menschen mit HIV der Schutz des AGG am Arbeitsplatz.“ (Rechtsanwalt Jacob Hösl, magazin.hiv 2013)
GUT ZU WISSEN
- Nicht nur persönliche Beleidigungen, sondern auch pauschale Abwertungen von Menschen mit HIV sind diskriminierend.
- Mehrfachdiskriminierung kommt häufig vor, etwa aufgrund der sexuellen Identität und der Herkunft.
- Wir unterstützen dich – unabhängig davon, ob das AGG in deinem Fall Schutz bietet.