Qualitätsmerkmale erfolgreicher Antidiskriminierungsberatung
Qualitätsmerkmale einer erfolgreichen Antidiskriminierungsberatung:
1.Rahmenbedingungen vor Ort
Aidshilfen sind kompetente Ansprechpartner für Menschen mit HIV, die Beratung und Unterstützung im Diskriminierungsfall suchen. Darüber hinaus stehen sie als Fachorganisationen für das Thema HIV und den Abbau von HIV-bezogener Diskriminierung anderen Institutionen wie Gesundheitseinrichtungen (zum Beispiel Krankenhäusern, Arztpraxen, Krankenpflegeschulen),Gewerkschaften, politischen Parteien sowie Antidiskriminierungsstellen zur Verfügung.
2. Fortbildung und Fachkompetenz
Um Antidiskriminierungsberatung anbieten zu können, sind Wissen über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Sicherheit im Vorgehen bei Beschwerden wesentlich. Darüber hinaus ist ein zentrales Merkmal einer effektiven Antidiskriminierungsarbeit die Kenntnis der Strukturen der Beratungslandschaft und eine gute Vernetzung.
3. Beratungshaltung
In Aidshilfen war schon immer eine Beratungshaltung üblich, die sich auf die Seite der Ratsuchenden stellt. Dies gilt auch für die Antidiskriminierungsberatung, der das Handlungskonzept des Empowerments zugrunde liegt: Es setzt bei den Stärken und Kompetenzen des Ratsuchenden an und ermutigt ihn, eigene Ressourcen bei der Problemlösung einzubringen, fördert Selbsthilfe, knüpft soziale Netzwerke und versteht sich als politische Interessensvertretung, der gesellschaftliche Machtstrukturen und die strukturelle Dimension von Diskriminierung bekannt sind. Um Beratung in diesem Sinne zu ermöglichen, ist die Kenntnis der Lebensrealität der Ratsuchenden von großer Bedeutung. Idealerweise hat die Berater_in denselben Hintergrund wie die ratsuchende Person (Peer2Peer) oder erwirbt sich zielgruppenspezifische Kompetenzen.
4. Der Beratungsprozess soll in seiner Gestaltung diesen Leitlinien folgen
a) Berater_in und ratsuchende Person gestalten eine für die Beratung und den Beratungskontext relevante Beziehung (passendes Setting, persönliche Vorstellung, kurzer Abriss des Arbeitsfeldes).
b) Berater_in und ratsuchende Person betrachten gemeinsam die Ausgangssituation
und erörtern die Erwartungen, klären den Auftrag und die Ziele für die Beratung.
c) Berater_in und ratsuchende Person erarbeiten im Konsens Lösungsmöglichkeiten.
d) Je nach Beratungsauftrag ist eine Vollmacht/Schweigepflichtentbindung von der ratsuchenden Person zu unterzeichnen.
e) Beratungsgespräche sind für die weitere Arbeit und zum Gebrauch in der Beratungsstelle zu dokumentieren. Die Dokumentation soll aufgrund der Vergleichbarkeit und für statistische Erhebungen standardisiert anonym erfolgen und an die DAH rückgemeldet werden.
5. Verzahnung Aidshilfe und Selbsthilfe
Eine Veränderung und Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit HIV ist durch Empowerment des einzelnen und durch die Stärkung der Community möglich. Denn Diskriminierung ist ein strukturelles Phänomen, das gesellschaftliche Machtverhältnisse widerspiegelt.
6. Vernetzung mit anderen Organisationen in der Antidiskriminierungsarbeit
Der Erfolg von Antidiskriminierungsarbeit liegt in der Vernetzung. Bei AGG-relevanten Klagefällen ist eine enge Zusammenarbeit mit beziehungsweise Weiterverweisung an Antidiskriminierungsstellen, die Menschen in Prozessen begleiten können, wichtig. Deshalb kommt dem Aufbau von Strukturen mit Kooperationspartner_innen eine große Bedeutung zu. Hier stehen spezielle Fachkompetenzen zur Verfügung, die der Unterstützung der eigenen Arbeit und der Weiterbildung dienen. Zugleich kann so das Thema HIV-bezogene Diskriminierung in anderen Institutionen verankert werden.
7. Antidiskriminierungsarbeit als Querschnittsaufgabe der Deutschen AIDS-Hilfe
In der Deutschen AIDS-Hilfe ist Antidiskriminierungsarbeit ein Querschnittsthema, das fester Bestandteil in Fortbildungen, Medien und in der Öffentlichkeitsarbeit ist.