Infos für Beratende

Junge Frau im Beratungsgespräch
© DAH | Renata Chueire

Aidshilfen setzen sich seit Jahrzehnten gegen die Diskriminierung von Menschen mit HIV und den besonders von HIV bedrohten und betroffenen Gruppen ein. Zu diesen gehören schwule Männer ebenso wie Drogengebraucher_innen, Sexarbeiter_innen, Menschen in Haft, Migrant_innen aus Regionen, in denen HIV weit verbreitet ist, oder trans* Menschen.

Antidiskriminierungsarbeit ist Kern des Konzepts der strukturellen Prävention. Deshalb verstehen sich Aidshilfen als Anlaufstelle für Menschen mit HIV, die Diskriminierung erlebt haben.

Aidshilfen als Orte des Vertrauens für HIV-positive Menschen wissen, dass Diskriminierungen keine Einzelfälle, sondern auch heute noch alltäglich sind. So hat eine Recherche der Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit und Aufklärung in Westmecklenburg 2015 ergeben, dass von 105 Zahnarztpraxen über ein Viertel (27 %) HIV-Positive nicht behandeln würden und fast ein Drittel (31 %) diskriminierende Einschränkungen für diese Patient_innen vorsehen. Bei 70 % der Fälle, die die „Kontaktstelle HIV-bezogene Diskriminierung“ der Deutschen AIDS-Hilfe ausgewertet hat, handelte es sich um Benachteiligungen im Gesundheitswesen.

Mit Fachwissen zu HIV und einer tragfähigen Positivenselbsthilfe bringen Aidshilfen vieles mit, was für eine gute Antidiskriminierungsarbeit gebraucht wird.

Zur Antidiskriminierungsarbeit von Aidshilfen gehören viele Bausteine, zum Beispiel Präventionsangebote, gegenseitiges Empowerment in der Selbsthilfe, politische und strukturelle Maßnahmen wie etwa Trainings für Mediziner_innen und nicht zuletzt die Antidiskriminierungsberatung.

In der Antidiskriminierungsberatung ist es wichtig, sich auch der gesellschaftlichen und strukturellen Dimension von Diskriminierung bewusst zu sein, um Veränderungen über den Einzelfall hinaus herbeiführen zu können.

Die Grundprinzipien der Beratung sind Parteilichkeit, Empowerment, Orientierung an den Bedürfnissen der Ratsuchenden, Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierung, Vernetzung und Kooperation.

Beratung im Diskriminierungsfall – Schritt für Schritt:

  • im Erstgespräch: Vertrauensbasis schaffen
  • Informationen sammeln
  • Erwartungen und Ziele klären
  • Unterstützungs- und Interventionsformen auswählen
  • kooperieren und vernetzen
  • präventive, politische und strukturelle Maßnahmen ableiten
  • Vollmacht einholen
  • Falldokumentation erstellen 
  • Falldokumentationsbogen zu statistischen Zwecken an die Kontaktstelle zu HIV-bezogener Diskriminierung der DAH weiterleiten 

Ausführliche Informationen zur Beratung im Diskriminierungsfall bieten der Leitfaden für die Antidiskriminierungsarbeit in Aidshilfen, die Qualitätsstandards der Antidiskriminierungsarbeit sowie die sich daraus ableitenden Qualitätsmerkmale.