Eine Zahnärztin verweigert die Behandlung zunächst ganz, dann bietet sie der Patientin lediglich einen Termin am Tagesende an. Solche Diskriminierungen, wie sie die Wienerin Maria D.* erlebte, sind kein Einzelfall. Doch Maria D. hat gegen diese stigmatisierende Behandlung geklagt – und vor Gericht Recht bekommen. Ein Grundsatzurteil, wie es auch für Deutschland dringend notwendig wäre.