„Antidiskriminierungsarbeit ist aktuell dringlicher denn je“

Auch heute noch erleben Menschen mit HIV Diskriminierungen, beispielsweise im Beruf oder im Gesundheitswesen. Doch es gibt Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren und die Situation damit für sich und auch für andere zu verbessern. Viele Aidshilfen bieten deshalb bereits konkrete fachliche Beratung und Unterstützung an. Die vom DAH-Facharbeitskreis Antidiskriminierungsarbeit formulierten Qualitätsstandards wollen Aidshilfen dabei unterstützen, einen Fahrplan für die eigene Antidiskriminierungsarbeit zu entwickeln.
Nur wenige Seiten umfasst das Papier, aber es steckt jede Menge Arbeit darin. Über mehrere Monate haben die Mitglieder_innen des Facharbeitskreis Antidiskriminierung, allesamt erfahrene Berater_innen in kleinen wie großen Aidshilfen oder aktiv in der Selbsthilfe,unter anderem darüber diskutiert, wie das Thema in den Aidshilfen und in die Beratungsarbeit integriert werden sollte. Bei der DAH-Mitgliederversammlung 2017 wurden die so entwickelten Qualitätsstandards erstmals vorgestellt. Nach einem Praxis-Check durch Menschen aus Aidshilfen wurde der 7-Punkte-Katalog schließlich bei der Mitgliederversammlung im vergangenen November einstimmig beschlossen und auf einem vorangegangenen Fachtag anhand von Fallbeispielen die konkrete Umsetzung durchgespielt.
DAH-Mitarbeiterin Kerstin Mörsch hat an der Entwicklung der Qualitätsstandards wie auch bei der Vorbereitung des Fachtages mitgearbeitet.
Kerstin, seit mittlerweile fünf Jahren bietest du mit der Kontaktstelle zu HIV-bezogener Diskriminierung individuelle Beratung, Informationen über Beschwerdemöglichkeiten und Unterstützung bei Beschwerdeverfahren. Warum ist es wichtig, dieses Angebot flächendeckend auch auf lokaler Ebene auszuweiten?
Mit meiner Stelle in der DAH-Geschäftsstelle kann ich nur einen Bruchteil der Diskriminierungsfälle erfassen und begleiten, die bundesweit passieren. Viele Menschen möchten zudem eine Beratung von Angesicht zu Angesicht. Oftmals kommen Diskriminierungsfälle auch in einem ganz anderen Beratungskontext zur Sprache. Ich denke, dass vor Ort schon viel Antidiskriminierungsberatung stattfindet, diese aber nicht explizit gemacht wird. Dies gilt es zu verändern.
In den meisten Aidshilfen gibt es erfreulicherweise bereits Personen, die sich in der Antidiskriminierungsarbeit engagieren. Inwieweit können die nun verabschiedeten „Qualitätsmerkmale erfolgreicher Antidiskriminierungsarbeit“ deren Arbeit verbessern und erleichtern?
Das vielleicht Wichtigste vorweg: Diese Standards sind keine neue Anforderung, sondern ein Hilfsmittel, um die eigene Organisation zu reflektieren und die Arbeit besser zu strukturieren: Welche Formulierungen nutzen wir in unserem Material? Wird durch die Sprache vielleicht jemand ausgeschlossen oder diskriminiert? Welche Menschen finden nicht den Weg zu uns und woran könnte dies liegen?
Letztlich geht es darum, den Status Quo kritisch zu prüfen. Nur, weil bislang in der Aidshilfe niemand um Unterstützung in einem Diskriminierungsfall bittet, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass es solche Fälle in der eigenen Stadt nicht gibt.
Entscheidend ist deshalb, dass es in den Aidshilfen für diesen Bereich Ansprechpersonen gibt, die dann auch die Möglichkeiten erhalten, durch Fortbildungen ihre Fachkompetenzen zu erhöhen und diese auch z.B. auf den Webseiten benannt wird. So werden Aidshilfen als Antidiskriminierungsstellen auch sichtbar und besser auffindbar.
Fortbildungen sind wichtig, denn gerade im rechtlichen Bereich gab es in jüngster Zeit Veränderungen, die für uns in dieser Arbeit von großem Nutzen sein können.
Wie etwa das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
Oder, auch sehr wichtig, die Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Sie greift nämlich nicht nur, wenn beispielsweise die Krankenakte eines HIV-Patienten sichtbar besonders kennzeichnet ist, sondern ist weitaus umfassender. So muss jedes Krankenhaus einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten haben, der dazu verpflichtet ist, bei einer Verletzung des Datenschutzes innerhalb von 72 Stunden – selbstständig! – das Problem an den Datenschutzbeauftragen des Bundeslandes zu melden. Grundsätzlich ist durch die Verordnung die Sensibilität im Umgang mit Patient_innendaten gewachsen.
An uns liegt es nun zu schauen, wie wir diese Entwicklungen und daraus entstandene Chancen bei Datenschutzverletzung im Zusammenhang mit HIV nutzen können. Im DAH-Facharbeitskreis Antidiskriminierungsarbeit werden wir in 2019 Infomaterial erarbeiten, wie auf Datenschutzverletzungen reagiert werden kann.
Beim Fachtag der DAH „Zero Discrimination – mit dieser Null muss man rechnen“, der im November diesen Jahres in Braunschweig stattgefunden hat, wurde die Notwendigkeit hervorgehoben, dass Aidshilfen nach außen deutlich als Antidiskriminierungsstellen sichtbar werden, diese Arbeit aber auch intern fest verankert wird. Welche Möglichkeiten gibt es da?
Zum Beispiel, indem man die Antidiskriminierungsarbeit in der Satzung explizit als weiteren Vereinszweck ergänzt. Die Aidshilfen in Weimar und Aachen haben das bereits gemacht. So etwas ist natürlich nicht zwingend notwendig, aber ein klares Signal an Geldgeber_innen, aber auch nach innen. Eine Satzungsänderung ist im Grunde nur ein formaler Akt, dem aber normalerweise auch eine Diskussion im Verein und im Vorstand vorausgeht und dadurch anregt, sich ganz bewusst damit auseinanderzusetzen.
Antidiskriminierungsarbeit ist letztlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und für uns als Aidshilfen erscheint es mir aktuell dringlicher denn je, sich gegen Diskriminierung in jeder Form stark zu machen: sei es, die Rechte von Minderheiten zu schützen oder sich für den Zugang zum Gesundheitswesen für alle Menschen im Land gleichermaßen einzusetzen.
Den Betroffenen im konkreten Einzelfall zu ihrem Recht zu verhelfen ist das eine. Wie aber können die Strukturen so verändert werden, dass es dort künftig möglichst gar nicht erst zu Diskriminierungen kommt?
Indem wir unter anderem so viele Diskriminierungsfälle wie möglich registrieren, sammeln und melden, zum Beispiel an die Patientenbeauftragten und Antidiskriminierungsstellen auf Landes- bzw. Bundesebene. So können wir deutlich machen, dass es meist nicht um zufällige Einzelfälle geht sondern sich dahinter strukturelle Probleme verbergen. Wichtig ist auch dabei Bündnispartner_innen zu gewinnen, z.B. konnten wir 2016 die Bundeszahnärztekammer als Partner_in gewinnen und gemeinsam ein umfangreiches Informationspaket erstellen.
Es gibt heute zum Glück ein breiteres Verständnis dafür, dass Diskriminierung ein gesellschaftliches Phänomen und keine „Befindlichkeitsstörung“ ist. Es gibt mittlerweile auf lokaler Ebene wie überregionaler Ebene immer mehr Organisationen und politische Akteure, die sich ebenfalls gegen Diskriminierungen engagieren – und es ist für die eigenen Arbeit hilfreich, sich mit ihnen zu vernetzen und sie als Verbündete zu gewinnen. Denn wir haben es bei Menschen mit HIV natürlich immer wieder auch mit Mehrfachdiskriminierungen zu tun – sei es aufgrund der Sexualität, der Herkunft oder aufgrund einer Behinderung.
Einer der insgesamt sieben Punkte der Qualitätsstandards widmet sich beispielsweise der Beratungshaltung. Was ist damit konkret gemeint?
Im Beratungsalltag, wo die betreffenden Mitarbeiter_innen häufig mit hochkomplexen, mitunter sehr existentiellen Problemfällen beschäftigt sind, bleibt oft nicht genug Zeit, die Arbeit wieder einmal grundsätzlich zu reflektieren. Beratungsgrundsätze wie Parteilichkeit, Empowerment und Augenhöhe müssen in der gemeinsamen Diskussion mit Leben gefüllt und für sich selbst ausdifferenziert werden. Um Empowerment zu realisieren ist eine Kooperation mit der Selbsthilfe notwendig; zum Beispiel, indem man Menschen mit HIV, die Diskriminierung selbst erlebt haben, für die Mitarbeit gewinnt.
Viele Aidshilfen möchten sehr gerne Menschen mit HIV in ihr Team einbinden, finden aber immer seltener Interessierte.
Ja, das ist wirklich ein Problem. Letztendlich muss man es immer wieder versuchen und sich fragen: Was können wir der Selbsthilfe bieten? Wie können wir ein Klima herstellen, dass Menschen aus der HIV-Community motiviert ihre Kompetenzen einzubringen?
Welche Fortbildungen können wir zur Verfügung stellen?
Welche Möglichkeiten gibt es darüber hinaus für die Selbsthilfe, sich bei der Antidiskriminierungsarbeit einzubringen?
Nicht nur die Aidshilfen, sondern auch die zum Teil gut organisierten HIV-Selbsthilfestrukturen, sollten Verantwortliche und Ansprechpersonen benennen, die sich explizit diesem Thema annehmen und selbst Ideen und Projekte dazu entwickeln. Gerade was die politische Dimension der Antidiskriminierungsarbeit angeht, können insbesondere die großen Selbsthilfezusammenschlüsse aktiv sein.
Wunderbare Beispiele dafür sind die im vergangenen Jahr durchgeführte Umfrage bei 500 Zahnarztpraxen bundesweit oder der von der Themenwerkstatt „Diskriminierung im Gesundheitswesen“ entwickelte Fragebogen zu den Erfahrungen von Menschen mit HIV in Reha-Einrichtungen. Daraus sind, in Kooperation mit der DAH, eine Checkliste zum Reha-Aufenthalt für Menschen mit HIV entstanden und eine Broschüre für Reha-Einrichtungen.
Interview: Axel Schock
Die „Qualitätsstandards der Antidiskriminierungsarbeit“ in Kürze:
- Rahmenbedingungen vor Ort
Aidshilfen sind nicht nur kompetente Ansprechpartner für Menschen mit HIV, die Beratung und Unterstützung im Diskriminierungsfall suchen. Sie stehen auch Organisationen und Einrichtungen in Fragen zu HIV und dem Abbau von HIV-bezogener Diskriminierung zur Verfügung. - Fortbildung und Fachkompetenz
Gute und effektive Antidiskriminierungsberatung erfordert vertieftes Wissen über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und eine entsprechende Weiterbildung sowie eine gute Vernetzung innerhalb der Beratungslandschaft. - Beratungshaltung
Die Beratung findet auf Augenhöhe mit den Ratsuchenden statt, nutzt dessen Stärken und Kompetenzen und fördert das Empowerment und die Selbsthilfe. Beratende verfügen idealerweise über zielgruppenspezifische Kompetenzen. - Der Beratungsprozess
Die Berater_innen erörtern mit den ratsuchenden Personen die Erwartungen, klären den Auftrag und erarbeiten im Konsens Lösungsmöglichkeiten. Beratungsgespräche sind für die weitere Arbeit und zum Gebrauch in der Beratungsstelle sowie für statistische Erhebungen standardisiert anonym zu dokumentieren. - Verzahnung Aidshilfe und Selbsthilfe
Eine Veränderung und Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit HIV ist durch Empowerment des einzelnen und durch die Stärkung der Community möglich. - Vernetzung mit anderen Organisationen in der Antidiskriminierungsarbeit
Durch die Vernetzung mit Kooperationspartner_innen stehen spezielle Fachkompetenzen zur Verfügung, die der Unterstützung der eigenen Arbeit und der Weiterbildung dienen. - Antidiskriminierungsarbeit als Querschnittsaufgabe der Deutschen AIDS-Hilfe
In der Deutschen AIDS-Hilfe ist Antidiskriminierungsarbeit ein Querschnittsthema, das fester Bestandteil in Fortbildungen, Medien und in der Öffentlichkeitsarbeit ist.