Ältere Menschen werden oft nicht mitbedacht

Eine Person springt über einen Steinblock
© DAH | Bild: Renata Chueire

Ob bei der Jobsuche, im Berufsalltag, bei Banken, auf dem Wohnungsmarkt, im Supermarkt oder im Gesundheitssystem: Ältere, aber auch junge Menschen stoßen in verschiedenen Lebenssituation auf Altersdiskriminierung. Welche Formen diese annehmen kann, was sich tun lässt und was sich ändern müsste? Zwei Beraterinnen berichten aus der Praxis. 

„Junges, dynamisches Team sucht Dich!“ Immer wieder stößt Herr J. bei seiner Suche nach einem neuen Job auf solche Anzeigen. Manchmal steht dort sogar explizit, dass Menschen unter 35 Jahren gesucht werden. Herr J. ist 53 und motiviert, neue Herausforderungen anzunehmen. Er bewirbt sich schließlich auf eine der ausgeschriebenen Stellen, weil er die nötigen Qualifikationen mitbringt. Als er eine nicht begründete Absage erhält, wendet er sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADB), eine unabhängige Beratungsstelle. Herr J. möchte wissen: Sind solche Stellenanzeigen diskriminierend?

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat den Fall von Herrn J. als Beispiel aus der Beratungspraxis veröffentlicht und erklärt: Stellenausschreibungen müssen altersneutral formuliert sein, sonst verstoßen sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Ausnahmen gibt es beispielsweise, wenn besondere Leistungen gefordert werden – wie etwa bei Feuerwehrleuten. Ist in einer Anzeige von einem „jungen Team“ die Rede, müsse geprüft werden, ob dies eine Aussage über die aktuelle Zusammensetzung der Mitarbeitenden sei oder ob damit auf das Alter von Bewerber*innen angespielt wird. 

Herr J. kann sich auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nur dann beschweren, wenn er tatsächlich diskriminiert wurde. Die Annonce selbst ist an keine rechtlichen Konsequenzen geknüpft. Da seine Bewerbung abgelehnt wurde, könne die Stellenausschreibung jedoch vor Gericht ein wichtiger Hinweis sein, dass er nicht den Altersvorstellungen des Arbeitsgebers entspricht, heißt es bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. 

Sie rät dazu, sich in solchen Fällen zu bewerben. Das gilt auch dann, wenn Stellenausschreibungen oder informelle Nachfragen bereits deutlich machen, dass Arbeitgeber*innen jüngere Bewerber*innen suchen. So war es im Fall von Monika R., einer pensionierten Lehrerin. Am Telefon wurde ihr gesagt, dass die Rektorin der Schule davon ausgehe, ältere Lehrer*innen kämen mit jungen nicht zurecht. Solche pauschalen Bedenken eigneten sich in der Regel nicht als sachliche Begründung, lautet die Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle. 

Direkte Benachteiligungen, strukturelle Probleme und Stereotype

Altersdiskriminierung, „Ageismus“ oder „Adultismus“ gibt es in vielen Formen. Benachteiligung können in direkter Form auftreten, zum Beispiel in Form von Altersgrenzen bei Jobs oder Kreditverweigerungen. Letzteres ist der 62-jährigen, niedergelassene Ärztin Frau M. passiert, deren Fall die ADB ebenfalls veröffentlicht hat. Frau M. wurde aufgrund ihres Alters ein sogenannter „Volltilgungskredit“ verweigert, den sie von ihrem Einkommen problemlos hätte abbezahlen können. Auch bei Versicherungen und auf dem Wohnungsmarkt kommt es zu Altersdiskriminierungen – etwa, wenn davon ausgegangen wird, dass ein*e Bewerber*in nicht mehr lange leben wird. 

Zu strukturellen Benachteiligungen zählen mangelnde Barrierefreiheit und fehlende altersgerechte Infrastruktur. Wenn Menschen wegen ihres Alters beleidigt oder gemobbt werden, spricht man von „Belästigung“. Auch Stereotype können zu Ausgrenzungen führen – zum Beispiel, wenn älteren Menschen pauschal unterstellt wird, sie könnten nicht mit Technik umgehen – oder jungen, sie seien laut und verantwortungslos. Auch passiert es, dass Menschen mit Kindern auf dem Wohnungsmarkt diskriminiert werden. Bei älteren Menschen können Stereotype dazu führen, dass sie für bestimmte Aufgaben im Job nicht in Betracht gezogen werden, weil angenommen wird, sie würden die entsprechende Technik nicht beherrschen. 

Altersdiskriminierung betrifft also nicht nur ältere Menschen. „In jedem Alter kommt es zu Stigmatisierungen und Diskriminierungen, aber bei älteren Menschen kommen zusätzliche Zuschreibungen hinzu – wie, dass sie nicht mehr so mobil oder allgemein zu langsam seien“, sagt Agnieszka Schwager von der Antidiskriminierungsberatung Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung der LV Selbsthilfe Berlin. Ein Thema, das in der der Beratungspraxis bei älteren Menschen eine große Rolle spiele, sei digitaler Ausschluss.

Bei bestimmten Produkten und Dienstleistungen gibt es inzwischen keine analogen Zugangsmöglichkeiten mehr. Es entstehen Benachteiligungen, wenn Menschen kein Smartphone haben und dadurch ausgeschlossen werden. Beispiele, die derzeit diskutiert würden, sind die digitalisierte BahnCard oder auch Apps im Supermarkt. Preisermäßigungen gibt es für Kund*innen teilweise nur noch übers Smartphone. Das stelle insbesondere ältere Menschen vor Probleme. 

Die Gruppe der „Älteren" ist nicht homogen

In verschiedenen Bereichen haben Ältere mit Hürden und Diskriminierungen zu kämpfen, obwohl sie rein zahlenmäßig gesellschaftlich eine immer größere Bedeutung haben. Lag der Anteil der Menschen, die älter als 65 sind, Anfang der 1990er-Jahre noch bei 15 Prozent, stieg er bis 2024 auf 23 Prozent. Der Anteil der jungen Menschen hingegen schrumpft – so sehr, dass es Forderungen gibt, sie als Minderheit anzuerkennen, um ihre Rechte besser schützen zu können. 

„Altersdiskriminierung kann durch andere Diskriminierungsformen verstärkt werden, etwa wenn Behinderungen oder chronische Erkrankungen hinzukommen“, sagt Agnieszka Schwager. Die große Gruppe der älteren Menschen ist divers. Merkmale wie Geschlecht, (angenommene) Herkunft, Behinderung und soziale Herkunft wirken zusammen, können dabei die negativen Auswirkungen von Altersdiskriminierung verstärken und zu spezifischen Erfahrungen und einzigartigen Formen der Ausgrenzung führen. So haben ältere Menschen mit HIV oftmals noch sehr viel größere Schwierigkeiten als andere, einen Platz in einem Pflegeheim oder einem ambulanten Pflegedienst zu finden. Die Lage wird umso dramatischer, je eingeschränkter Menschen sind – was oftmals ein Gefühl von Hilflosigkeit nähre, sagt Anka Hellauer von der Kontaktstelle HIV bedingte Diskriminierung der Deutschen Aidshilfe.  

Wenn verschiedenen Merkmale von Menschen als mögliche Auslöser von Diskriminierung berücksichtigt werden, spricht man von einer intersektionalen Perspektive. Eine solche brauche es, um gegen Diskriminierung vorzugehen und wirklich inklusive Lösungen zu schaffen, etwa in der Pflege, im Arbeitsleben oder in der Gesundheitsversorgung. 

Herausforderungen bei Diskriminierung im Gesundheitsbereich

Im Gesundheitsbereich ist Altersdiskriminierung ein wichtiges Thema. Es kommt vor, dass Ältere eine schlechtere Behandlung erhalten, weil sie pauschal als kognitiv eingeschränkt wahrgenommen werden. 

Gleichzeitig sei es für Patient*innen oft sehr schwer, sich gegen diskriminierende Erfahrungen zur Wehr zu setzen, wenn es ihre gesundheitliche Lage nicht erlaube, erzählt Agnieszka Schwager. „Das ist oft das Letzte, worüber man nachdenkt, wenn es einem nicht gutgeht.“ Hinzu komme, dass sich viele Menschen nicht trauen, sich über ihre Ärztinnen und Ärzte zu beschweren. „Da spielen Machtverhältnisse eine große Rolle. Menschen haben Angst, keine neuen Ärzt*innen zu finden, keine Termine mehr zu bekommen oder schlechter behandelt zu werden.“ Diskriminierung im Gesundheitsbereich sei oft schwer nachzuweisen, wenn es keine Zeug*innen gibt und Aussage gegen Aussage stehe. Hinzu kommt die rechtliche Unsicherheit. Die Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes bei Diskriminierung im Gesundheitswesen ist immer noch strittig, denn es fehlt an Urteilen in diesem Bereich, sagt Anka Hellauer. 

Beratungsstellen: An wen kann ich mich wenden?

Wer Diskriminierungserfahrungen aufgrund des Alters im Arbeitskontext macht, kann sich an interne Anlaufstellen wie Betriebsräte, Gleichstellungsbeauftragte und die AGG-Beschwerdestelle im Unternehmen wenden. Insbesondere im Arbeitsrecht bieten Gewerkschaften und Verbände rechtliche Beratung und Unterstützung. Verbraucherzentralen können bei Diskriminierung im Konsum- oder Wohnbereich helfen. Eine weitere Möglichkeit sind spezialisierte Anwält*innen, zum Beispiel im Arbeitsrecht, die die Chancen einer Klage einschätzen können. 

Externe Anlaufstellen sind die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die Kontaktstelle HIV-bezogene Diskriminierung der Deutschen Aidshilfe und die Antidiskriminierungsberatung Alter, Behinderung, Chronische Erkrankung der LV Selbsthilfe Berlin. „Wir sind keine Volljurist*innen, aber wir beraten und unterstützen emotional bei den ersten Schritten. Wir können Personen auch zum ersten Termin begleiten, falls sie sich entscheiden, zu klagen“, sagt Agnieszka Schwager. Sie wünsche sich, dass mehr ältere Menschen die Beratung in Anspruch nähmen. „Das ist kostenlos, wir bieten auch Online- und telefonische Termine an und machen Hausbesuche. Trotzdem gibt es Hürden.“ Ein Grund sei, dass Altersdiskriminierung gesamtgesellschaftlich zu wenig thematisiert werde und Menschen deshalb zu viel hinnähmen. „Oft haben sie auch nicht die Kraft, dagegen vorzugehen und wissen nicht, dass sie etwas machen können.“ 

Wichtig: Beschwerde innerhalb von zwei Monaten

Wichtig ist zu wissen, dass nur innerhalb von zwei Monaten Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 15 AGG, 21 AGG) gefordert werden können. Wer wie Herr J. bei einer Bewerbung eine Absage bekommen hat und vermutet, dass dies mit dem Alter zu tun hat, hat also zwei Monate Zeit, die Ansprüche schriftlich beim Arbeitgeber geltend zu machen. Danach gibt es eine Frist von drei Monaten, diese beim Arbeitsgericht einzuklagen. „Das ist alles sehr kurzfristig. Erstmal muss man die Diskriminierung erkennen. Dann muss man wissen, dass man dagegen vorgehen kann und wo man sich melden kann. Dann ist die Zeit manchmal schon rum“, sagt Agnieszka Schwager. 

Die Frist beginnt, wenn Betroffene von der Benachteiligung erfahren, also beispielsweise, wenn die Ablehnung der Bewerbung im Briefkasten landet. Wenn Herr J. eine solche Klage gewinnen würde, hätte er Anspruch auf Entschädigung, nicht aber auf einen Arbeitsplatz. In jedem Fall sei es wichtig, Beweise zu sammeln und den Fall zu dokumentieren, zum Beispiel E-Mails oder Aussagen von Zeug*innen, empfehlen Beratungsstellen. 

„Es braucht klare Beschwerdestrukturen“

Um Altersdiskriminierung entgegenzuwirken, brauche es strukturelle Veränderungen wie eine Reform des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes, sagt Agnieszka Schwager. Ein wichtiger Schritt wäre, dass die Fristen für Beschwerden verlängert werden.

„Zum Teil kommen wir in der Beratungspraxis an unsere Grenzen. Man hat Fristen, man hat viele Rechtsschutzlücken oder man hat zu wenig Beweise und kann keine Garantie geben, dass die Aussicht auf Erfolg groß ist.“ Bei Klagen komme das Thema der Kosten hinzu ­– und die emotionale Belastung. 

 „Es braucht klare Beschwerdestrukturen, damit Personen, die Diskriminierung erleben, wissen: Okay, da gibt es Stellen, an denen ich ernstgenommen werde und wenn ich mich beschwere, geht das nicht zu meinen eigenen Lasten.“ Anonyme Beschwerdemöglichkeiten könnten helfen, Hürden zu senken, sagt die Beraterin. „Und es braucht eine frühe Sensibilisierung für das Thema. Ältere Menschen werden oft nicht mitbedacht, es fehlt im alltäglichen Umgang an Empathie.“ 

Inga Dreyer