Polizeidienst und HIV-Therapie sind sehr wohl miteinander vereinbar
Noch immer sind Menschen mit HIV pauschal vom Polizeidienst ausgeschlossen. Auch in Österreich besteht diese Diskriminierung. Die Aids Hilfe Wien hat 2025 jedoch erfolgreich gegen den generellen Ausschluss HIV-Positiver interveniert: Der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft untermauerte in einer Stellungnahme diese Position.
Die Hintergründe des Falls und die Tragweite dieser Entscheidung erläutert Barbara Murero-Holzbauer vom Bereich Antidiskriminierung bei der Aids Hilfe Wien.
Weshalb hat sich die Aids Hilfe Wien in dieser Angelegenheit an die Volksanwaltschaft gewandt? Es wurde ja nicht auf einen konkreten Einzelfall, sondern vielmehr auf ein allgemeines Problem aufmerksam gemacht.
An uns waren über die Zeit immer wieder Leute herangetreten, die gerne bei der Polizei arbeiten wollten, aber aufgrund ihrer HIV-Infektion damit rechnen mussten abgelehnt zu werden. Denn im Rahmen der Aufnahmeprüfung wird auch ein medizinischer Check durchgeführt, zu dem auch ein HIV-Test gehört. Und eine HIV-Infektion ist per se ein Ausschlussgrund für den Polizeidienst, ohne auf die Tauglichkeit der Person abzustellen.
Wie wurde dieser Ausschluss vom Innenministerium begründet?
Mit der Dauermedikation, aber auch, dass die Ausbildung sehr aufwendig und kostenintensiv sei und das Risiko, dass eine Person, die mit HIV lebt, den Dienst aufgrund der Infektion nur eingeschränkt leisten kann, zu groß wäre. Diese Begründung machte klar, wie wenig Wissen über die Infektion und die Therapie vorhanden ist. Dienst und Therapie waren demnach nicht miteinander vereinbar.
Woran sollte dies nach Ansicht der Behörde scheitern?
Einerseits daran, dass eine Dauermedikation generell ausgeschlossen wird und dass auch die regelmäßige Tabletteneinnahme nicht gewährleistet sei. Das wäre laut dem Innenministerium beispielsweise bei einem längeren Einsatz nicht möglich. Da frage ich mich dann: Wie werden das wohl die Polizeibeamt*innen mit der Antibabypille hinbekommen?
Ein anderes Argument war die Befürchtung, dass die Nebenwirkungen der HIV-Medikament so stark sind, dass sie die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen könnten.
Wir haben uns dann entschieden, uns an die Volksanwaltschaft zu wenden.
Eine mit der Volksanwaltschaft vergleichbare Institution gibt es in Deutschland nicht, zumindest nicht auf Bundesebene. Könntest du deren Funktion kurz erklären?
An die Volksanwaltschaft als Kontrollorgan kann sich jede*r Bürger*in hinwenden. Und zwar u.a. auch in Fällen, für die es sonst eventuell keine anderen Rechtsmittel gibt. Beispielsweise auch, wenn man sich von Behörden schlecht oder grob unhöflich behandelt fühlt oder wenn eine Behörde nicht tätig wird. Die Volksanwaltschaft verfügt über ein enormes Repertoire, wie sie solche Konflikte schlichten und im Idealfall für die Zukunft ausschließen kann. Etwa, in dem es Systemmängel erkennt und dann in ihrem Jahresbericht an den Nationalrat oder an die Landtage meldet. Auch wenn sie keine direkten Sanktionen setzen kann, schafft sie dadurch doch eine gewisse Öffentlichkeit.
Pro Jahr, so ist es auf der Webseite der Volksanwaltschaft nachzulesen, werden dort rund 16.000 Beschwerden eingereicht. Sicherlich wird nur auf einen Bruchteil mit einem solch umfangreichen Rechtsgutachten reagiert, wie in eurem Fall geschehen. Ausgefertigt wurde es von Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft.
Dieses Gremium unterstützt die Volksanwaltschaft bei bestimmten Fragen. Das Rechtsgutachten soll der Volksanwaltschaft dazu dienen, nun eine konkrete Empfehlung an das Ministerium abgeben zu können.
Das ist aber noch nicht passiert.
Nein, leider noch nicht. Aber ich glaube, wir konnten bereits jetzt Aufmerksamkeit für die Problematik schaffen. Der Bericht des Menschenrechtsbeirats wurde von fast allen wichtigen Medien in Österreich aufgegriffen und das erzeugt natürlich auch öffentlichen Druck. Und wir gehen davon aus, dass die Volksanwaltschaft dem Rechtsgutachten des Menschenrechtsbeirates folgt und eine entsprechende Empfehlung an das Innenministerium abgibt.
Wie schnell muss das Ministerium dann Änderungen an der bisherigen Praxis vornehmen?
Die Volkanwaltschaft spricht lediglich Empfehlungen und keine Anordnungen aus, sie sind daher auch nicht rechtlich bindend. Sollte sich die Behörde allerdings weigern, die vorgeschlagenen Änderungen umzusetzen, müsste sie das begründen.
Wie sollte eine Neuregelung des Umgangs mit HIV-positiven Bewerber*innen eurer Ansicht nach aussehen?
Das Innenministerium hatte uns in einem Schreiben mitgeteilt, dass „aus chefärztlicher Sicht […] jede chronische Erkrankung, die einer Dauermedikation bedarf, für die Aufnahme in den Exekutivdienst ein Ausschlusskriterium darstellt.“ Also faktisch jede.
HIV darf aber kein prinzipieller Ausschlussgrund, also ein Knockout-Kriterium sein, sondern es muss in jedem Einzelfall geschaut und entschieden werden, ob eine Person, die mit HIV lebt körperlich fit ist und alle anderen Voraussetzungen für den Polizeidienst erfüllt. Der Polizeidienst ist körperlich sehr herausfordernd, aber es kann nicht sein, dass einem HIV-positiven Menschen automatisch und nur aufgrund seiner Infektion die notwenige Fitness abgesprochen wird. Diesen prinzipiellen Ausschluss kritisiert auch der Menschenrechtsbeirat.
Der Menschenrechtsbeirat moniert in seinem Rechtsgutachten, dass „die derzeitige Praxis, die Beurteilung der Exekutivdiensttauglichkeit vom Kalkül, der Vermeidung von eingeschränkter Exekutivdienstfähigkeit dominiert und Diskriminierungsschutz gegenüber finanziellen Interessen des Bundes nachgeordnet wird.“ Könntest du das bitte für Nicht-Jurist*innen übersetzen?
Das bedeutet, dass der Diskriminierungsschutz derer, die chronisch erkrankt sind, schwerer wiegt, als die vermeintlichen finanziellen Verluste, die die Behörden aufgrund möglicher krankheitsbedingter Dienstausfälle erleiden könnten. Das Innenministerium argumentiert nämlich, dass die Ausbildung für den Polizeidienst sehr aufwendig und entsprechend teuer ist, und deshalb chronisch Kranke für diese Tätigkeit nicht infrage kommen.
Wie sieht es für Menschen mit HIV in anderen in öffentlichen Dienstbereichen aus? In Deutschland wurde beispielweise ein HIV-positiver Bewerber bei der Berufsfeuerwehr aufgrund seiner Infektion abgelehnt, weil befürchtet wurde, dass es im Einsatz zu einer Virusübertragung kommen könnte.
In medizinischen Berufen ist HIV kein Ausschlussgrund. Es gibt nicht einmal ein Fragerecht durch den*die Arbeitgeber*in diesbezüglich. Einzige Ausnahme hinsichtlich des Fragerechts sind besonders invasive und verletzungsträchtige Tätigkeiten (wie z.B. in der Chirurgie). Dort werden dann lediglich höhere Anforderungen gestellt, zum Beispiel dass die Person unter erfolgreicher medikamentöser Therapie ist und u.a. alle drei Monate die Virenlast überprüfen lassen muss, dafür gibt es genaue Leitlinien.
Bei den Berufsfeuerwehren wird, so wurde mir auf Nachfrage vom Bundesfeuerwehrverband mitgeteilt, kein HIV-Test durchgeführt. Bewerber*innen können selbst entscheiden, ob sie den HIV-Status angeben oder nicht. Mir wäre auch kein Fall bekannt, dass dort jemand aufgrund von HIV abgelehnt oder entlassen worden wäre.
Wie geht das Bundesheer mit HIV-Positiven um?
In Österreich gibt es eine allgemeine Wehrpflicht für Männer ab 18 Jahre. Nach der Musterung können sie entscheiden, ob sie den Präsenzdienst beim Heer ableisten oder zum Zivildienst gehen. Prinzipiell ist auch hier HIV kein Ausschlussgrund, es gibt keinen obligatorischen Test.
Wir hatten bislang lediglich einen sehr besonderen Fall, bei dem eine Person bei der Stellung als tauglich gemustert worden war. Beim Dienstantritt lag eine neue HIV-Diagnose vor welche dem direkten Vorgesetzen vorgelegt wurde. Dieser hat die Person dann wieder nach Hause geschickt, man müsse prüfen, ob überhaupt noch eine Tauglichkeit vorliege. Die Person wollte keine Schritte setzen und dagegen vorgehen, es blieb bei einer bloßen Diskriminierungsmeldung.
Wie sieht es bei Berufssoldat*innen aus?
Dort ist HIV weiterhin ein potentieller Ausschlussgrund. Auch hier wird mit sehr veraltetem Wissen beziehungsweise unwissenschaftlich argumentiert. Man befürchtet beispielsweise, dass Soldaten und Soldatinnen bei Einsätzen beengt in Lagern untergebracht werden und es so zu einer Übertragung oder dass bei einem längeren Auslandseinsatz zu Versorgungsengpässen der Medikamente kommen könnte.
Sind dir denn Fälle von HIV-positiven Berufssoldat*innen im Bundesheer bekannt?
Es hatte sich jemand mit der Anfrage Berufsoldat*in mit Auslandseinsatz und HIV an uns gewandt. Sonst liegen uns dazu keine Erfahrungen vor.
Interview: Axel Schock