Was gilt als Diskriminierung im juristischen Sinne?
Nicht jede Diskriminierung, die du als solche erlebt hast, ist auch eine Diskriminierung im juristischen Sinne. Denn rechtlich betrachtet braucht es hierfür einen „Dreischritt“:
- die Benachteiligung eines Menschen
- aufgrund eines schützenswerten Merkmals
- ohne eine sachliche Rechtfertigung.
So legt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zugrunde.
Bekommt zum Beispiel ein Heavy-Metal-Fan die gewünschte Mietwohnung nicht, ist das zwar ungerecht für ihn, aber keine Diskriminierung im juristischen Sinne. Denn die Benachteiligung muss aufgrund eines Merkmals geschehen, das gesellschaftlich als schützenswert gilt.
In der Regel sind das Merkmale der Persönlichkeit, die schwer oder nicht veränderbar und Bestandteil gesellschaftlicher Machtstrukturen sind. Dazu gehören
- die ethnische Herkunft und rassistische Zuschreibungen,
- das Geschlecht,
- die Religion oder Weltanschauung,
- eine Behinderung,
- das Lebensalter sowie
- die sexuelle Identität.
Zudem ist eine Ungleichbehandlung keine Diskriminierung, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist, etwa die Freigabe bestimmter Filme nur an über 18-Jährige aus Gründen des Jugendschutzes.