Diskriminierung im Gesundheitswesen

Die meisten Menschen mit HIV haben schon einmal Diskriminierung im Gesundheitswesen erlebt. Zwar lassen sich manche Ärzt_innen und Pflegekräfte eines Besseren belehren oder werden zumindest dazu gebracht, ihr Handeln zu überdenken. Oft jedoch wird HIV-positiven Patient_innen kein Gehör geschenkt und an diskriminierenden Maßnahmen festgehalten.

Im Folgenden zeigen wir dir, welche Rechte und Möglichkeiten du im Fall einer Diskriminierung hast.

Was sind typische Diskriminierungserfahrungen?

 

Eine Untersuchung der Kontaktstelle HIV-bezogene Diskriminierung der Deutschen AIDS-Hilfe hat gezeigt, dass ungerechtfertigte Benachteiligungen insbesondere im Gesundheitsbereich stattfinden. Mit Abstand folgt Diskriminierung am Arbeitsplatz sowie in der Freizeit.

Die meisten Diskriminierungserfahrungen im Gesundheitswesen wurden in der Zahnarztpraxis beziehungsweise bei Kieferchirurg_innen sowie im Krankenhaus gemacht.

Am häufigsten kam dabei vor, dass Patient_innen aufgrund vorgeblicher oder tatsächlicher Hygienevorschriften nur den letzten Behandlungstermin am Tag erhielten. Einigen wurde eine Behandlung sogar komplett verweigert.

Bei einem beachtlichen Teil der Behandlungen wurde zudem der Datenschutz verletzt, ebenfalls aus vermeintlich „hygienischen“ Gründen. So wurden zum Beispiel Patientenakten für alle sichtbar mit einem roten Punkt gekennzeichnet.

Was sind nötige und unnötige Schutzmaßnahmen?

 

Grundsätzlich gilt: Du bist nicht verpflichtet, eine HIV-Infektion offenzulegen. Medizinisches und pflegerisches Personal sind generell gehalten, alle Patient_innen so zu behandeln, als wären sie infektiös – nicht nur hinsichtlich HIV. Wenn dabei die üblichen Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden, etwa das Tragen von Schutzausrüstung und sachgerechte Desinfektion, besteht sowohl für Behandelnde als auch für Behandelte keine Infektionsgefahr. So ist es zum Beispiel vollkommen unnötig, HIV-Positive in einem eigenen Raum zu behandeln, den ganzen Raum zu desinfizieren oder zwei Paar Handschuhe zu tragen.

Selbst bei Arbeitsunfällen, zum Beispiel Stich- oder Schnittverletzungen mit kontaminierten Instrumenten, oder beim Kontakt von offenen Wunden und Schleimhäuten mit virushaltigen Flüssigkeiten, kann das Ansteckungsrisiko durch Sofortmaßnahmen und gegebenenfalls eine Post-Expositions-Prophylaxe (PEP) minimiert werden.

Welche Maßnahmen angebracht sind und welche nicht, kannst du in der Broschüre „Keine Angst vor HIV!“ oder „Keine Angst vor HIV, HBV und HCV!“ nachlesen, die es für die Behandlung in der Arztpraxis oder im Krankenhaus sowie beim Zahnarzt/bei der Zahnärztin gibt. Weitere Informationen hält auch das Robert Koch-Institut bereit.

Welche Rechte habe ich?

 

Menschen mit HIV berichten immer wieder von Problemen mit Ärzt_innen oder Pflegekräften. Die medizinische Ethik verlangt, alle Patient_innen mit dem gleichen Respekt und der gleichen Fürsorge zu behandeln. Man darf dir keine schlechtere Versorgung anbieten oder dir eine Behandlung verweigern – es sei denn, sie würde deiner Gesundheit schaden.

Du hast ein Recht darauf, dass deine Ärztin oder dein Arzt dir erklärt, was zu deinem Wohl ist und was nicht, um auf dieser Basis eine gemeinsame Entscheidung treffen zu können.

Außerdem gilt strikter Datenschutz: Die an deiner Behandlung unmittelbar beteiligten Personen dürfen Dritte, zum Beispiel Versicherungen oder deine Arbeitgeber_innen, nicht über deine HIV-Infektion informieren – es sei denn, du hast dazu deine Einwilligung erteilt.

Wie kann ich mich gegen Diskriminierung wehren?

 

Bei Problemen mit Ärzt_innen oder anderen Mitarbeiter_innen im Gesundheitswesen, die sich nicht klären lassen, kannst du bei der zuständigen Landesärztekammer eine formale Beschwerde einreichen – am besten per Post. Einige Kammern bieten Beschwerdeformulare auf ihrer Internetseite an.

Beschwerden über niedergelassene Ärzt_innen und Psychotherapeut_innen kannst du auch an die Kassenärztliche Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes richten. Diese werden an die Beschuldigten weitergereicht, die dazu schriftlich Stellung nehmen müssen.

Eine Beschwerde führt nicht zu Nachteilen in der gesundheitlichen Versorgung – im Gegenteil: Beschwerden sind sinnvoll, weil sie deutlich machen, dass unangemessenes Verhalten gegenüber Menschen mit HIV eine Diskriminierung darstellt, die du dir nicht gefallen lässt. Bei einer Beschwerde fordern die Kammern die Beschuldigten zu einer Stellungnahme auf, wodurch ihnen ihr diskriminierendes Verhalten bewusst gemacht wird. Die Kammern müssen außerdem dafür sorgen, dass sich das Verhalten vor Ort ändert, indem zum Beispiel die Arztpraxis künftig auf übertriebene Hygienemaßnahmen verzichtet, die Terminvergabe ändert und/oder den Datenschutz einhält. Nicht zuletzt werden die Kammern durch Beschwerden darüber informiert, dass die Versorgung von Menschen mit HIV unzureichend ist und ein Bedarf an Fortbildungen zum Umgang mit HIV-positiven Patient_innen besteht.

Die Aidshilfe in deiner Nähe hilft dir gern bei deiner Beschwerde. Auf Wunsch bekommst du dort auch psychologische Unterstützung.

Weitere Tipps und Hinweise findest du in der Broschüre „Deine Rechte im Gesundheitswesen“.