Schutz durch Therapie
Wenn Menschen mit HIV eine HIV-Therapie einnehmen und sich in ihrem Blut dauerhaft keine Viren mehr nachweisen lassen, kann HIV selbst beim Sex ohne Kondom nicht übertragen werden („Schutz durch Therapie“).
Nicht einheitlich urteilen die Gerichte bei der Frage, ob trotz einer Viruslast unter der Nachweisgrenze der bedingte Vorsatz beim Sex ohne Kondom entfällt, ob also eine Infektion billigend in Kauf genommen wird.
Auch gibt es immer noch Richter_innen, die bezweifeln, dass eine erfolgreiche HIV-Therapie ein ausreichender Schutz ist. Die Urteile hängen außerdem von den jeweils bestellten Gutachten ab. War die HIV-negative Person nicht über die HIV-Infektion informiert, werten einige Gerichte den kondomlosen Sex trotz Schutz durch Therapie immer noch als (versuchte) gefährliche Körperverletzung.
Den neueren gerichtlichen Entscheidungen ist allerdings zu entnehmen, dass sich das Wissen um die Schutzwirkung der HIV-Therapie auch innerhalb der Justiz durchzusetzen beginnt. Immer mehr Urteile gehen in diesen Fällen nicht mehr von einer Strafbarkeit aus. Wichtig ist, dass die Gerichte über diesen medizinischen Fakt informiert sind.
Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird und künftig immer weniger Gerichte bei einer Viruslast unter der Nachweisgrenze von einer Strafbarkeit ausgehen. Dasselbe gilt für die strafrechtlichen Ermittlungsbehörden wie Staatsanwaltschaften und Polizei.