Rechtsgrundlage
Es gibt in Deutschland kein spezielles Gesetz, das die Weitergabe von HIV unter Strafe stellt. Geurteilt wird nach Paragraf 224 (gefährliche Körperverletzung) des Strafgesetzbuches.
Die auch nur bedingt vorsätzliche (also billigend in Kauf genommene) Weitergabe von HIV ist demnach eine gefährliche Körperverletzung.
Ungeschützter Sex, der keine Infektion nach sich zieht, gilt als versuchte gefährliche Körperverletzung und ist damit ebenfalls strafbar.
Um deutlich zu machen, dass die HIV-positive Person ihre_n Partner_in nicht infizieren will, muss sie die notwendigen Schutzmaßnahmen treffen. Strafrechtlich auf der sicheren Seite sind Menschen mit HIV, wenn sie Kondome benutzen.
Wollen Paare trotz der bekannten HIV-Infektion eines Partners/einer Partnerin auf Kondome verzichten, kann es sinnvoll sein, die Vereinbarung schriftlich festzuhalten oder vor Zeug_innen zu treffen. Zeug_innen können zum Beispiel der Schwerpunktarzt/die Schwerpunktärztin oder ein_e Berater_in der Aidshilfe sein.
Wenn die Kondomnutzung konsequent eingehalten wird, drohen auch dann keine strafrechtlichen Konsequenzen, wenn trotzdem eine Infektion stattfindet, zum Beispiel weil das Kondom reißt oder abrutscht.
Ob eine erfolgreiche HIV-Therapie mit der Folge einer Viruslast unter der Nachweisgrenze ein ausreichender Schutz vor HIV ist („Schutz durch Therapie“), wird von deutschen Gerichten derzeit noch unterschiedlich beantwortet.
Wenn der_die HIV-negative Sexpartner_in in ein Risiko einwilligt, geht er_sie eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung ein. Dann scheidet eine Strafbarkeit ebenfalls aus.
Achtung: In vielen anderen Ländern (zum Beispiel in Österreich und in einigen skandinavischen Ländern) ist ungeschützter Sex von HIV-Positiven mit Negativen generell strafbar – sogar wenn der_die Negative in Kenntnis der Infektion ausdrücklich auf Schutz verzichtet. In zahlreichen Ländern sind HIV-Positive unter Strafandrohung verpflichtet, ihre Sexpartner_innen in jedem Fall über die HIV-Infektion aufzuklären, unabhängig davon, ob ein Kondom verwendet wird oder die Viruslast unter der Nachweisgrenze liegt .